Diese Gesetzesänderungen 2024 betreffen verschiedene Lebensbereiche und zielen darauf ab, den Alltag zu vereinfachen, die Umwelt zu schützen und die soziale Sicherheit zu stärken. Hier sind die wichtigsten Änderungen, die Sie kennen sollten:
Das Jahr 2024 bringt für Unternehmen und Verbraucher in Deutschland eine Reihe von wichtigen Gesetzesänderungen mit sich. Manche sollen unseren Alltag vereinfachen, manche sollen für mehr Gerechtigkeit, Umweltschutz oder Lebensqualität sorgen. Wir haben die wichtigsten neuen Gesetze und Änderungen für Sie aufgelistet:
Erhöhung der Regelsätze des Bürgergeldes: Zum 1. Januar 2024 steigen die Regelsätze des Bürgergeldes. Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 563 Euro im Monat, was einer Erhöhung von 61 Euro gegenüber dem bisherigen Satz entspricht.
Teil-Legalisierung von Cannabis: Im Frühjahr 2024 tritt die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis in Kraft. Ein genaues Datum ist bislang noch nicht bekannt – zum aktuellen Zeitpunkt (November 2023) nennt der Bundestag den 1. April als Stichtag. Erwachsene dürfen dann legal bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und zu Hause bis zu drei Pflanzen anbauen.
Anpassungen bei der Förderung von E-Autos: Ab 2024 ändert sich die Förderung für E-Autos. Der Bundesanteil der Förderung für E-Autos mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro beträgt dann 3.000 Euro statt 4.000 Euro. Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
Neue Einkommensgrenze für das Elterngeld: Ab dem 1. April 2024 wird die Grenze für Paare von bisher 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt. Wer gemeinsam ein höheres Einkommen erzielt, erhält dann kein Elterngeld mehr.
Erhöhung der Erwerbsminderungsrente: Ab Juli 2024 gibt es eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente, abhängig vom Rentenbeginn. Für Renten, die zwischen 2001 und Juni 2014 begonnen haben, gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
Gebäudeenergiegesetz (GEG): Für die meisten Neubauten müssen ab Januar 2024 Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden.
Pflicht zur elektronischen Ausstellung von Rezepten: Ab dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärzte verpflichtet, für verschreibungspflichtige Medikamente elektronische Rezepte auszustellen.