Edward Stoye berät Mandant:innen im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Medizinrecht. Wir durften Herrn Stoye ein paar Fragen stellen.
Wir begrüßen Edward Stoye als neuen Kollegen in unserem Team. Er berät Mandant:innen in allen Fragen rund ums Handels- und Gesellschaftsrecht. Sein Fokus liegt sowohl auf Gesellschafterstreitigkeiten sowie komplexen Prozessführungen. Im Bereich des Medizinrechts vertritt Herr Stoye schwerpunktmäßig niedergelassene Ärzt:innen und Krankenhäuser. Wir durften Herrn Stoye ein paar Fragen stellen – zu seinem Beruf und darüber hinaus.
Was macht Ihnen am Berufsalltag Spaß?
Im Handels- und Gesellschaftsrecht habe ich mit vielen, verschiedenen Branchen Kontakt: Das können Apotheken sein, große Konzerne oder auch kleine Handwerksbetriebe. Das angewandte Recht ist immer dasselbe – aber um die verschiedenen, wirtschaftlichen Sachverhalte zu verstehen und richtig einzuordnen, muss ich meine Fälle erst mit Leben füllen und branchenspezifische Fragen klären. Diese Arbeit wird nie monoton!
Ich finde den gesamten Gesundheitssektor interessant, weil das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure in Deutschland ja gar nicht so leicht zu erfassen ist. Was passiert eigentlich im Hintergrund, wenn ich einer/einem medizinischen Fachangestellten meine Versichertenkarte in die Hand drücke? Welche Leistungserbringer kommen im Rahmen einer medizinischen Behandlung zusammen? Im Medizinrecht hat man oft mit verschiedenen Rechtsgebieten zu tun, weil der Sektor so vielseitig ist.
Weshalb sind Sie Rechtsanwalt geworden?
Ich komme väterlicherseits aus einer Lehrerfamilie. Ein Lehramtsstudium war daher mein naheliegender Plan B. Wie aber viele Studierende (sofern sie nicht aus Juristenfamilien stammen) habe ich mich zu Beginn meines Studiums einfach für Jura als Wissenschaft interessiert. Im Laufe des Studiums hat sich dann für mich herauskristallisiert, dass ich das Recht gerne aktiv gestalten möchte und mit Menschen – also meinen Mandant:innen – zusammenarbeiten will.
Gibt es einen Tipp, den Sie Ihren Mandant:innen regelmäßig geben?
Meine Mandant:innen sind meistens Unternehmer, Geschäftsführer oder Vorstände, die sich für ihre komplexen Probleme mit Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten oder Mitgesellschaftern schlanke Lösungen wünschen. Dazu kommen noch Unternehmer:innen, die sich zu ihren Geschäftsideen juristisch beraten und absichern lassen wollen.
Die Fragen im Gesellschaftsrecht sind den Fragen im Familienrecht dabei oft sehr ähnlich. Allerdings mit dem Nachteil, dass das Familienrecht mit mehreren hundert Paragraphen im BGB schon viel Orientierung dazu gibt, was wie zu funktionieren hat – und im Gesellschaftsrecht befinden wir uns mit oft nur einer Handvoll Normen gefühlt „auf hoher See“. Es geht dort oft sehr emotional zu. Das ist menschlich vollkommen normal und nachvollziehbar. Aber meinen Mandant:innen rate ich gerne: Spätestens wenn es darum geht, konkrete Entscheidungen zu treffen, sind emotionaler Abstand und wirtschaftliche Vernunft der beste Ratgeber.
Bestimmt kennen Sie verschiedene Vorurteile über Rechtsanwälte. Welches Vorurteil ist wahr – und welches nicht?
Es gibt da ein lateinisches Sprichwort: „Judex non calculat“ – Richter, bzw. Juristen können nicht rechnen. Das trifft meiner Erfahrung nach auf viele von uns Juristen zu… inklusive mich – zum Glück gibt es Rechenprogramme. Ich habe mich ja bewusst für ein Studium entschieden, in dem man lernt, mit Sprache umzugehen und nicht mit Zahlen.
Den Spruch „Drei Anwälte, vier Meinungen“ finde ich hingegen falsch. Man darf ja nicht vergessen: Wenn wir anwaltlich tätig sind, vertreten wir immer die Interessen unserer Mandant:innen. Selbst wenn wir also zunächst objektiv auf einen Sachverhalt schauen, ist das, was wir später schriftlich oder vor Gericht mündlich von uns geben, natürlich subjektiv von den Interessen unserer Mandantschaft geprägt. Es liegt in der Natur der Sache, dass zwei Anwälte zum gleichen Problem unterschiedliche Stellungen beziehen – sonst bräuchten wir uns ja auch nicht vor Gericht streiten. Es gibt natürlich Anwälte, die damit ihr Geld verdienen, mehr Probleme zu schaffen, als sie jemals lösen können – aber das ist ganz bestimmt nicht meine Herangehensweise. Meine Empfehlungen an Mandant:innen zielen immer darauf ab, wirtschaftlich sinnvoll zu sein – und ich bemühe mich, das auch so klar und verständlich wie möglich zu kommunizieren.
Wie sind Sie nach Hannover gekommen?
Gebürtig komme ich aus Dresden. Für mein Studium bin ich nach Halle an der Saale gegangen und seit 2016 wohne ich in Hannover. Ich bin verheiratet und unsere Tochter geht hier zur Schule – ich habe also aktuell keine Ambitionen, so schnell wieder umzuziehen.
Haben Sie ein Lieblingsbuch?
Hmm… ich mag „Wer die Nachtigall stört“ („To kill a mockingbird“) von Harper Lee wirklich gerne. Als ich das Buch in meiner Schulzeit gelesen habe, habe ich nicht geahnt, dass ich auch einmal als Rechtsanwalt arbeiten würde. Aber der Protagonist, Atticus Finch, war mir als aufrechter, vorurteilsfreier und dadurch idealtypischer Anwalt immer sehr sympathisch.
Was wünschen Sie sich für die Zukunft?
Mittelfristig würde ich gerne mal durch Südafrika reisen und mich dort für ein paar Wochen in den verschiedenen Reservaten einquartieren. Das stelle ich mir sehr schön vor. Und wenn ich im Ruhestand bin, möchte ich den Winter nicht mehr in Hannover verbringen – sondern am liebsten in einem Haus in Italien, irgendwo zwischen den Weinbergen.