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Ihre Notare in Hannover

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Registerpfandrecht für Luftfahrzeuge

Ähnlich wie Grundstücke können auch Luftfahrzeuge mit einem Registerpfandrecht belastet werden. Dies bedarf der notariellen Umsetzung.

Bei der (Erst-)Anmeldung des/r Eigentümer:in für das Pfandrechtsregister hat der/die Anmeldende glaubhaft zu machen, dass er/sie Eigentümer:in des Luftfahrzeugs ist. Dies erfordert neben der Vorlage etwa des Kaufvertrags insbesondere eine eidesstattliche Versicherung des/r Eigentümer:in, die zu beurkunden ist.

Ein Pfandrecht an Luftfahrzeugen entsteht durch Einigung des/r Eigentümer:in und des/r Gläubiger:in sowie die Eintragung des Registerpfandrechts in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen. Die Eintragungsbewilligung bedarf der Unterschriftsbeglaubigung. Vor der Eintragung sind die Beteiligten an die Einigung nur gebunden, wenn ...

- die Erklärung notariell beurkundet ist oder
- vor dem Registergericht abgegeben oder bei diesem eingereicht ist oder
- wenn der/die Eigentümer:in dem/r Gläubiger:in eine Eintragungsbewilligung ausgehändigt hat, die öffentlich beurkundet oder öffentlich beglaubigt worden ist.

Notarielles Erbrecht

Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld der Notar:innen liegt im Erbrecht – und zwar sowohl bei der Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen als auch bei unterschiedlichsten Rechtsfragen nach Eintritt eines Erbfalls, wie dem Erbscheinsantrag und der Erbauseinandersetzung.

Selbst wenn man diese Themen leicht verdrängt; die Erbfolge sollten Sie nicht dem Zufall überlassen, sondern sich frühzeitig um Ihre Angelegenheiten kümmern. Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge, die häufig zu unerwünschten Konsequenzen führt.

Will man keine bösen Überraschungen erleben, sollte man die Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen selbst regeln. Das Erbrecht gibt Ihnen dazu eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Hierüber berät Sie der/die Notar:in.

In unsere Überlegungen beziehen wir auch die Möglichkeit lebzeitiger Übertragungen von Vermögen auf Ihren/r Ehegatt:in, Ihre Kinder oder andere Ihnen nahestehenden Personen mit ein. Bei der Gestaltung eines solchen Übergabevertrags achten wir als Notare darauf, dass Ihre Rechte entsprechend Ihren Wünschen ausreichend gesichert sind.

Familienrecht

Die Notar:innen sind auch auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts tätig. Sei es, dass es um den Abschluss eines Ehevertrages geht, nicht eheliche Partnerschaften Regelungen wünschen, die Rechtsfolgen einer Scheidung vereinbart werden oder eine Adoption beabsichtigt ist; angesichts der weitreichenden Folgen dieser Erklärungen ist hier die notarielle Form vorgesehen.

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht für jede Ehe geeignet und interessengerecht. Manchmal gibt es auch Sachzwänge von außen (häufig bei Unternehmer:innen), welche eine Modifizierung des Güterstandes verlangt. Eheleute können deshalb vor oder auch während ihrer Ehe durch einen notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) vereinbaren oder – wie in der Regel zweckmäßig – die Zugewinngemeinschaft nach eigenen Vorstellungen modifizieren. Regelmäßig werden dabei Regelungen nicht nur zum Güterstand, sondern auch zum Unterhalt und Versorgungsausgleich getroffen.

Aber auch unverheiratete Partner:innen haben Regelungsbedarf, z. B. bei einem gemeinsamen (finanzierten) Erwerb einer Immobilie bzw. bei gemeinsamen Kindern.

Gerät Ihre Ehe in eine Krise und kommt es zu einer Trennung, beraten wir Sie unparteiisch und unabhängig, um die Folgen der Trennung und einer späteren Scheidung einvernehmlich in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung festzulegen. In einer solchen Vereinbarung können Sie alle wesentlichen Fragen der Trennungsphase wie auch die Scheidungsfolgen regeln – v. a. den güterrechtlichen Zugewinnausgleich sowie unterhaltsrechtliche Fragen. Damit lassen sich die Kosten einer Scheidung mitunter erheblich vermindern.

Gesellschaftsrecht

Bei der Führung eines Unternehmens oder dessen Gründung stellen sich die unterschiedlichsten rechtlichen Fragen und Aspekte. Hier ist kompetenter Rat erforderlich. In vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sieht das Gesetz deshalb – zum Schutz des Rechtsverkehrs und der Beteiligten – die notarielle Form vor.

Ihr/e Notar:in steht Ihnen bei der Vorbereitung, Beurkundung und Durchführung der verschiedensten gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. So zum Beispiel bei …

- der Gründung eines Unternehmens,
- der Wahl der geeigneten Rechtsform und
- der Veräußerung oder Übertragung eines Unternehmens.

Wir begleiten Sie durch Gesellschafterversammlungen der GmbH bzgl. Satzungsänderungen sowie Kapitalerhöhungen und beurkunden die Umwandlung von Gesellschaften. Aber auch beurkundungspflichtige Beteiligungsvereinbarungen für die Venture-Capital-Beteiligung oder den strategischen Einstieg in ein gestandenes Unternehmen sind bei uns gut aufgehoben.

Immobilienrecht

Ein Schwerpunkt unserer täglichen Praxis liegt im Immobilienrecht. Hierzu zählen alle formbedürftigen Rechtsgeschäfte bzgl. Grundstücken und Gebäuden, wie z. B. …

- Kauf- und Verkauf eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung – selbst wenn diese vom Bauträger erst noch errichtet werden soll,
- die Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum,
- umfangreiche Projektentwicklungen im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich,
- die Belastung von Grundstücken mit Hypotheken und Grundschulden, Wegerechten, Wohnrechten und Nießbrauch.

Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen und finden auch bei unkonventionellen Sachverhalten passgenaue Realisierungsmöglichkeiten. Durch eine ausgewogene notarielle Vertragsgestaltung werden die Interessen des/r Verkäufer:in und des/r Käufer:in in einen Ausgleich gebracht und sämtliche Vertragsparteien bei der Vertragsabwicklung rechtlich abgesichert. Dabei vertreten wir sowohl Bauherr:innen, Projektentwickler:innen, Käufer:innen, Bauträger:innen oder Makler:innen. Wir kennen aus eigener jahrzehntelanger Praxis den Blickwinkel sowohl des Rechtsanwalts als auch des Notars.

Wir wissen, worauf es bei der Abwicklung von Grundstücksgeschäften ankommt, sodass sowohl die Finanzierung als auch die notwendige Grundschuldbestellung zügig gesichert und der Kaufpreis schnell ausgezahlt werden kann. Aufgrund eines breiten, interdisziplinär aufgestellten Netzwerks mit starken und erfahrenen Partner:innen gelingt uns der Blick „über den Tellerrand hinaus“.

Vorsorge & Betreuung

Jeder Mensch kann jederzeit durch Krankheit, einen Unfall oder sein hohes Alter in eine Situation geraten, in der er nicht mehr all seine Angelegenheiten selbstbestimmt regeln kann. Diese Phase der Hilfsbedürftigkeit zieht sich oft über einen langen Zeitraum hin und verlangt unterstützenden Angehörigen und anderen nahestehenden Personen große Belastungen ab. Obwohl jede:r die Möglichkeit hat, diese Phase durch Vorsorgemaßnahmen (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) aktiv zu gestalten und die Angehörigen und Hilfspersonen dadurch zu entlasten, wird diese leider viel zu oft versäumt.

Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Regelungen zu treffen, stellen Ihnen notarielle Urkunden zur Verfügung und registrieren diese Dokumente beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Sonstige Angelegenheiten

Neben der Urkundstätigkeit in den geschilderten Rechtsgebieten kann der/die Notar:in auch auf weiteren, ganz unterschiedlichen Gebieten Urkunden aufnehmen. So ist der/die Notar/in zuständig für die Beurkundung von …

- Eiden und eidesstattlichen Versicherungen,
- Schuldanerkenntnissen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen,
- Versteigerungen und Verlosungen,
- Aufnahmen von Vermögensverzeichnissen,
- Wechsel- und Scheckprotesten,
- Tatsachenbescheinigungen und
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften.

Darüber hinaus gehört zum Amt des/r Notar:in die sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Hierzu zählt neben der Entwurfsfertigung, Beratung und Vertretung vor Gerichten und Behörden (§ 24 BNotO) vor allem die treuhänderische Verwahrung von Geld und Wertsachen.

Auch werden Notar:innen häufig von dem/der Erblasser:in als Testamentsvollstrecker:innen eingesetzt.

Unsere notarielle Tätigkeit

Kosten & Beauftragung
Alle Notar:innen in Deutschland unterliegen gleichermaßen der Notargebührenverordnung. Die Kosten der Notar:innen sind also gesetzlich festgeschrieben. Jede/r Notar:in ist nach der Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine/ihre Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben – nicht mehr und nicht weniger.

Das bedeutet: „Günstigere“ Notare gibt es also nicht. Durch unsere Beratung und Gestaltung sowie dank unseres gut besetzten Back Offices können wir eine zügige und damit auch „kostengünstige“ Abwicklung garantieren. Denn Zeit ist Ihr Geld. In der Beurkundungsgebühr ist unsere Beratung enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, des Aufwands oder der Anzahl der Besprechungstermine. Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des/r Notar:in.
Standort & Erreichbarkeit
Unsere Geschäftsräume liegen in Hannover am Pferdeturm zentral zwischen den Stadtteilen Kleefeld, Zooviertel und Bult an einer der Haupteinfahrtstraßen in die Stadt Hannover und sind durch die unmittelbare Nähe zum Messeschnellweg und der Straßenbahnlinien 4,5 und 11 verkehrstechnisch gut angebunden.
Hinweise zu unserem Amtsbereich
Unser Amtsbereich umfasst neben der Landeshauptstadt Hannover die angrenzenden Städte Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze. Dies bedeutet aber nur, dass wir für eine Beurkundung diesen Amtsbereich nicht verlassen dürfen (i. d. R. soll die Beurkundung in unserer Geschäftsstelle am Pferdeturm stattfinden). Selbstverständlich können wir auch alle Sachverhalte und Parteien bearbeiten, welche keinen Bezug zu unserem Amtsbereich haben.
Rechtsanwalt Herr Dr. iur. Christoph R. Wolter, MLE
Rechtsanwalt Herr Richard Prechtel, LL.M.
Rechtsanwalt Herr Dr. iur. Alexander Nefzger
Rechtsanwalt Felix Semper

Unsere Notare beraten Sie gerne

Von Unternehmensgründungen und -verkäufen, Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen bis Immobiliengeschäften jeder Art und Größenordnung. Fachkompetenz, Routine und hoch qualifizierte Mitarbeitende im Hintergrund gewährleisten eine schnelle und effektive Abwicklung auch bei komplexen Transaktionen und sorgen für eine ständige Erreichbarkeit in allen Phasen der Abwicklung Ihrer Urkunde.

Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetzes führt unter anderem dazu, dass der/die Notar:in viele Amtstätigkeiten durchführt, ohne dass ihm/ihr eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jede Person notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann.

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Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover
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