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Arbeitsrecht

Vor welchem Problem Sie auch stehen; unsere erfahrenen und kompetenten Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht helfen Ihnen. Stehen in Ihrem Arbeitsvertrag Klauseln, die nicht rechtmäßig sind? Wurde Ihnen gekündigt? Sind Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden? Wir kämpfen mit Ihnen gemeinsam für Ihr Recht – außer- sowie innerhalb des Gerichtssaals.
Unverbindliche Erstberatung
Arbeitsrecht
Abfindungen

Wenn ein Arbeitsverhältnis nach langer Zeit endet oder eine Kündigung ausgesprochen wird, erhalten Sie als Arbeitnehmer:in i. d. R. eine Abfindung – also eine einmalige Geldzahlung. Sie möchten für die geleistete Betriebstreue und vor allem den Verlust des Arbeitsplatzes eine Gegenleistung erhalten. Gerade ältere Personen bekommen auf dem Arbeitsmarkt allerdings schwer sofort im Anschluss einen neuen Job. Daher ist die Abfindung zur sozialen Absicherung wichtig – und diese ist auch in der Höhe verhandelbar.

Es liegt hier also an Ihnen, das Beste für sich herauszuholen. Die richtige Verhandlungstechnik ist hierbei von hoher Bedeutung – auch um einen nervenaufreibenden Rechtsstreit zu vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei: Unsere Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Sie verdienen und verhandeln mit Ihrem/r Arbeitgeber:in über eine Abfindung.

Arbeits­prozessrecht

Das Arbeitsrecht ist ein sehr lebendiger Bereich: Aufgrund der häufig personalen Bindung kommt es zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in nicht selten zu Auseinandersetzungen.

Da diese Konflikte meistens vor den Arbeitsgerichten ausgetragen werden, müssen die Besonderheiten des Arbeitsgerichtsprozesses beachtet werden. Die Kosten der gerichtlichen Vertretung in der ersten Instanz muss der/die Arbeitnehmer:in selbst tragen. Deshalb sind die Erfolgsaussichten im Vorhinein sorgsam zu überprüfen.

Die Basis für einen Arbeitsgerichtsprozess sind zum einen die optimale Abwägung zwischen schlagkräftiger Argumentation und zum anderen das taktische Vorgehen. Unser Expertenteam aus erfahrenen und kompetenten Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht unterstützt Sie gerne bei jedem Prozess vor den Arbeitsgerichten.

Arbeitsvertrag

Die wesentlichen Pflichten von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen sind im Arbeitsvertrag geregelt: Tätigkeitsbereich, Arbeitszeiten, Art und Höhe der Vergütung, Urlaubsregelungen etc. Nicht selten enthält das Dokument allerdings viele schwer verständliche Klauseln. Deshalb ist nicht immer sofort klar, ob alles, was im Arbeitsvertrag geschrieben steht, auch wirklich verlangt werden darf.

Unklare Formulierungen behindern die Zusammenarbeit und erhöhen gleichzeitig das Risiko für einen Rechtsstreit. Wir helfen Ihnen, den Schrift-Dschungel zu verstehen: Unsere kompetenten und erfahrenen Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht prüfen Ihre bestehenden Verträge auf nachteilige oder unwirksame Klauseln. Mit unseren individuellen Handlungsempfehlungen können Sie sich gekonnt zur Wehr setzen.

Arbeitszeugnis

Wenn Sie sich für eine neue Arbeitsstelle bewerben, müssen Sie i. d. R. Ihre letzten Arbeitszeugnisse vorlegen. Arbeitgeber:innen können darüber einen aussagekräftigen Eindruck von Ihnen gewinnen. Da es über Ihr berufliches Fortkommen entscheiden kann, ist es wichtig, dass dieses Zeugnis wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert ist sowie den tatsächlichen Fähigkeiten entspricht.

Sind Sie mit Ihrem Zeugnis nicht zufrieden? Wissen Sie von den „Codes“, die in Arbeitszeugnissen verwendet werden? Ist Ihr Arbeitszeugnis wirklich so positiv geschrieben, wie es wirkt?

Unsere Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht überprüfen das gerne für Sie: Wir gehen mit Ihnen Ihre Unterlagen durch und informieren Sie über irreführende Formulierungen. Sollten Sie nicht wahrheitsgemäß bewertet worden sein, fordern wir bei Ihrem/r Arbeitgeber:in ein neues leistungsgemäßes Arbeitszeugnis für Sie an.

Arbeitszeit

Darf Ihr/e Chef:in von Ihnen verlangen, dass Sie Überstunden machen oder gar am Wochenende für das Unternehmen arbeiten? Durch das Arbeitszeitgesetz haben sich Arbeitgeber:innen hier an verbindliche Regelungen und Grenzen zu halten. Darüber hinaus müssen sie überwachen, ob diese Vorschriften eingehalten werden.

Das Gesetz räumt Arbeitsnehmer:innen also Rechte ein und dient sowohl zu ihrer Sicherheit als auch zu ihrem Gesundheitsschutz. Die Realität sieht aber oft anders aus: Ruhe- und Pausenzeiten werden häufig nicht beachtet. Oft zeigt sich das in Form von Überstunden, die teilweise nicht einmal vergütet werden.

Wenn auch Sie in unrechtmäßiger Mehrarbeit ersticken, kommen Sie zu uns: Unsere Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht beraten Sie gerne. Wir beantworten Ihnen alle Fragen und vertreten Ihre Ansprüche – außergerichtlich sowie gerichtlich.

Betriebsrat

Betriebsräte vertreten die Mitarbeitenden eines Unternehmens. Sie müssen deshalb über Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte bestens informiert sein.

Wir bieten Ihnen dafür die erforderlichen Schulungen an. Unabhängig davon beraten wir Sie als Betriebsrat außerdem in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts – von Betriebsvereinbarungen bis Beteiligungsrechten. Dabei liegt unser Fokus auf einem gesunden Miteinander mit den Arbeitgeber:innen. Wir finden also immer das beste Ergebnis für die Belegschaft.

Kündigungs­schutzrecht

Eine Kündigung ist meistens immer ein Schock – vor allem, wenn man nicht damit gerechnet hat. Hier gilt es jedoch Ruhe zu bewahren. Sie können sich wehren: Nach dem Erhalt der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Durch das Kündigungsschutzrecht ist bei einer Kündigung im Regelfall eine soziale Rechtfertigung nötig. Auch wenn Sie nach einer Entlassung verständlicherweise nicht mehr in dem Unternehmen arbeiten möchten, haben Sie durch eine Kündigungsschutzklage dennoch Aussichten auf eine Abfindung.

Wenden Sie sich an uns: Wir prüfen Ihren individuellen Fall. Unsere Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht kämpfen für Ihr Recht und übernehmen die Verfolgung Ihrer Ziele – ob außer- oder innerhalb des Gerichtssaales.

Lohnzahlungs­klagen

In einem Arbeitsverhältnis verpflichten sich Arbeitnehmer:innen dazu, entsprechende Arbeit zu leisten, die Arbeitgeber:innen mit dem vereinbarten Lohn vergüten. Was in der Theorie ganz einfach ist, findet in der Praxis oftmals nicht statt: Arbeitgeber:innen sehen sich in Konfliktfällen häufig in der stärkeren Position und zahlen nicht die vereinbarte Vergütung. Arbeitnehmer:innen sind dann oftmals dazu gezwungen, eine Zahlungsklage beim Amtsgericht einzureichen, um die geschuldete Vergütung einzufordern.

Das ganze Prozedere ist für Sie als Arbeitnehmer:in mehr als nervenaufreibend – und als ob das nicht schon reichen würde, kommen diesbezüglich noch weitere Hürden auf Sie zu: Verfallsfristen sind einzuhalten und die Höhe der Vergütung muss berechnet werden. Bei einem variablen Lohn kann sich das als sehr komplex herausstellen: Um die konkrete Lohnforderung zu berechnen, müssen dafür teilweise zunächst Auskünfte eingeklagt werden.

Wir unterstützen Sie dabei: Unsere Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht reichen für Sie die Lohnzahlungsklage ein, kümmern sich um alles dafür Nötige und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende Vergütung erhalten.

Schwanger­schaft, Mutter­schutz, Elternzeit

Durch das Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer:innen auch bei familienbedingten Auszeiten geschützt, z. B. wenn Sie schwanger sind, in Mutterschutz gehen oder Elternzeit beantragen. In dieser Phase, in der Sie nicht arbeiten, müssen trotzdem sowohl Ihr Einkommen als auch Ihr Arbeitsplatz bis zu Ihrer Rückkehr gesichert sein.

Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses und übernehmen für Sie alle notwendigen Maßnahmen: von den erforderlichen Mitteilungen an den/die Arbeitgeber:in über die Beantragung von Elternzeit bis zu Ihrer Rückkehr in den Job. Unsere Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht sorgen für reibungslose Abläufe und setzen Ihre rechtmäßigen Ansprüche konsequent durch.

Urlaub

Urlaub dient der Erholung von der Arbeit. Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche beträgt mindestens 20 Werktage. Viele Tarif- oder Arbeitsverträge regeln zudem darüber hinausgehende Urlaubsansprüche.

Aber wann entstehen solche Ansprüche eigentlich? Dürfen Sie während Ihres Urlaubs kontaktiert werden? Wie werden übrig gebliebene Urlaubstage abgegolten, wenn ein Arbeitsverhältnis endet? Dürfen nicht genommene Urlaubstage verfallen?

Die Rechtsprechung zum Urlaubsrecht ändert sich stetig. Durch jahrelange Erfahrung und ihre tägliche Arbeit sind unsere Rechtsanwält:innen für Arbeitsrecht kompetente Expert:innen auf diesem Gebiet. Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag und beraten sowie vertreten Sie bei evtl. Schwierigkeiten.

Unsere Experten für den Fachbereich

Christoph Heidelberg

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Matthias Wolf

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Finanzierung von Luftfahrzeugen

Sofern Sie die Anschaffung des Flugzeugs über die Aufnahme eines Darlehens oder eines Leasings finanzieren, können wir Sie bei der Erwerbstransaktion optimal beraten: Hierunter fallen sowohl das Erstellen und Verhandeln eines für Ihre Zwecke passenden Finanzierungsvertrages, eventuelle Pfandrechte sowie sonstige Sicherheitenvereinbarungen.

Weiterhin koordinieren wir die Abläufe zwischen Ihnen als Käufer:in, Ihrer Bank, Verkäufer:innen und Operator:innen. Dabei stellen wir sicher, dass die Anforderungen des Kreditinstituts für die Kreditauszahlung erfüllt werden können, sodass der Kaufpreis bei der technischen Abnahme und Übergabe Ihres Business Jets fließen kann.

Unser Team hat bereits Flugzeugfinanzierungen im Wert von 5,6 Milliarden EUR beraten. Außerdem arbeiten wir mit dem erfahrenen und idealen Ansprechpartner in puncto Investitionsvorhaben zusammen: FM LeasingPartner GmbH.

Einfuhr / USt bei Luftfahrzeugen

Beim Kauf und Verkauf von Flugzeugen aus und in die Europäische Union können ggf. Einfuhrumsatzsteuern und Zölle anfallen. Bereits bei der Landung auf dem ersten Zollflughafen muss dies ordnungsgemäß deklariert werden. Andernfalls könnte bei der betrieblichen Nutzung zum einen Ihre Umsatzsteuererstattung gefährdet werden, zum anderen ist je nach Übergabeort das Anfallen weiterer Transaktionsabgaben möglich.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit dem Ex- und Import von Flugzeugen optimieren wir sowohl Ihre Transaktion als auch die Übergabe Ihres Business Jets.

Registrierung von Luftfahrzeugen

Für die Verkehrszulassung Ihres Flugzeugs müssen Sie viele Unterlagen ausfüllen und einreichen. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Business Jet auf den Kanal-, Jungferninseln oder unter deutscher Flagge beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) in Braunschweig registrieren wollen – wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation sowie der Registrierung.

Halterschafts- und Managementverträge

Häufig fehlt sowohl das nötige Know-how als auch das Personal, um ein Flugzeug nach den Vorschriften der EASA (European Union Aviation Safety Agency) und des LBAs (Luftfahrt Bundesamt) zu unterhalten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Maschine durch eine Person als luftfahrtrechtlichen Halter betreiben zu lassen, gehen damit vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Fragen einher. Sowohl bei deren Beantwortung als auch der Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen zur Seite.

Beratung des Betriebsmodells (AOC, NCC)

Wir prüfen sowohl die rechtliche Zulässigkeit als auch die steuerlichen Folgen – abhängig von Ihrer avisierten Eigennutzung, Fremdvermietung zur Kostensenkung, dem Einsatz für den Werkverkehr im Konzern oder der gemeinsamen Nutzung mit anderen Miteigentümer:innen. Darunter fallen z. B. Themen wie Umsatzsteuerbefreiung, Mineralölsteuer oder Betriebskosten als absetzbare -ausgaben bei Zweckgesellschaften.

Darüber hinaus übernehmen wir für Sie sowohl die Vermittlung der optimalen Partner:innen als auch die Erstellung der notwendigen Vertragsdokumentationen. Beispielsweise bei der Nutzung eines fremden Air Operator Certificate (AOC) oder der Durchführung der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO).

Transaktionsberatung

Für viele Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Geschäftsflugzeugen sowie auch deren rechtliche Berater:innen, gehören weder der Kauf noch der Verkauf der Maschinen zum täglichen Geschäft. Die Gefahr ist groß, in einer unbekannten Materie die Fallstricke zu übersehen und zu stolpern. Wir kümmern uns deshalb um die saubere Abwicklung der Transaktion.

Unser Beratungsziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und zu vertreten. Das bedeutet mehr als nur die konkrete Planung und Dokumentation der Transaktion: Es müssen kreative Lösungen entwickelt und das Geschäft schnell zum Abschluss gebracht werden, ohne sich in möglichen Randproblemen zu verlieren. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg: von der Beratung zu technischen Fragen vor dem Kauf bis hin zu Steuerfragen und zur Verzollung.

Wir sind für Sie 24/7 im Einsatz, um Ihre Transaktion schnell abzuschließen. Mit über 150 durchgeführten Transaktionen verfügen wir bereits über einen hohen Erfahrungsschatz. Dank einer Gebührenobergrenze (Cap) und ständigen Kostenstandmitteilungen behalten Sie über Ihr Kostenvolumen bei uns stets den Überblick. Zudem arbeiten wir mit Deutschlands größtem herstellerunabhängigen Flugzeug-Makler zusammen: der BAS – Business Aviation Services.

Gründung von SPC

Zur Haftungstrennung werden Flugzeuge häufig nicht in der eigenen operativen Gesellschaft betrieben, sondern in dementsprechenden Haltergesellschaften. Zusammen mit unseren Notaren können wir alle dafür notwendigen Leistungen aus einer Hand anbieten und Sie bei diesem Prozess betreuen: von der Gründung einer nationalen oder internationalen Zweckgesellschaft bis zur rechtlichen Verknüpfung mit den Flugzeughalter:innen.

Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Dr. iur. Alexander Nefzger

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht

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Matthias Reuleaux, LL.M.

Rechtsanwalt, of counsel

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David Meixner

Rechtsanwalt, of counsel

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Edward Stoye

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Abwicklung Versicherungsschäden

Bei Schäden an Flugzeugen kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen kommen. Wenn ein Pilot beispielsweise Fehler bei der Flugvorbereitung macht, die zu einem Unfall führen, können Haftpflichtversicherungen den Piloten regresspflichtig machen oder Kaskoversicherungen die Leistung bei vermuteter grober Fahrlässigkeit verweigern. Solche Fälle erfordern oft eine gerichtliche Klärung, um zu bestimmen, ob Sicherheitsvorschriften verletzt wurden. Um seine Ansprüche gegen Versicherungen durchzusetzen, ist fundiertes Wissen im Luftrecht und Versicherungsrecht unerlässlich.

Abwicklung Versicherungsschäden

Das sogenannte Wet-Leasing oder ACMI-Leasing, also die Vercharterung von Flugzeugen mitsamt Besatzung, Wartung und Versicherung hat sich inzwischen zu einer wichtigen Nutzungsform entwickelt. Aufgrund eines wechselnden und oftmals kurzfristigen Kapazitätsbedarfs kommerzieller Fluggesellschaften und den zum Teil herrschenden Lieferengpässen seitens der Flugzeughersteller haben sich unterschiedliche Formen des Wet-Leases herausgebildet, um dem sehr individuellen Bedarf der jeweiligen Fluggesellschaften Rechnung zu tragen. Demgemäß entwickeln wir für Sie die hierzu passenden Verträge individuell und bedarfsgerecht, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Qualitätsstandards in Bezug auf Wartungszustand, Qualifikation der Besatzung sowie die finanzielle Absicherung durch Sicherheitsleistungen.

Flugzeugleasingverträge

In den letzten Jahrzehnten ist der Leasingmarkt in Bezug auf Flugzeuge sehr stark gewachsen. Flugzeuge werden von großen Leasinganbietern in großen Stückzahlen kommerziellen Fluggesellschaften in verschiedenen Varianten zur Nutzung überlassen. Grundlage hierfür bilden zumeist sehr komplexe und umfangreiche Vertragswerke. Wir durchdringen diese Materie für Sie und sorgen für eine interessengerechte Lösung, u.a. im Hinblick auf die delivery und redelivery conditions, den Nutzungsumfang sowie Folgen bei eventuellen Verstößen gegen Vertragspflichten (default situations). Darüber hinaus koordinieren wir die Abwicklung und Umsetzung des Vertrages, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Anstellungs- und Freelanceverträge für Piloten

An der Schnittstelle vom Arbeitsrecht zum Luftrecht sind vertiefte Kenntnisse bei der Rechtsgebiete unabdingbar. Die Anreise zur Homebase ist aus Sicht des Arbeitszeitgesetz eine anderer, als es das FRMS vorsieht. Ob und wann Ihr Pilot(schein-)selbständig ist, oder ein Angestellter,  ist ohne die Kenntnis der mannigfaltigen Rechtsprechung kaum zu sagen. Unser Arbeitsrechtsteam berät diverse gewerbliche Luftfahrtunternehmen und kann Ihnen bei diesen Fragenhelfen, ohne ins Straucheln zu geraten.

Wartungsverträge

Die Wartung bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung eines sicheren Flugbetriebes. Wir beraten beim Abschluss von entsprechenden Rahmenverträgen für Base- und Line Maintenance und verhandeln Verträge bezüglich der Lieferung technischer Komponenten und Avionik.

Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Unternehmensrecht

Als Justiziar des GATE e.V. sind wir dicht dran an den wiederkehrenden Fragen, die Ihr Unternehmen betrifft. Dies ermöglicht uns eine schnelle, günstige und fundierte Beratung. Ob Sie als ausländischer Konzern rechtliche Fragen zu Ihrem Tochterunternehmen in Deutschland haben, einen Rahmenlieferungsvertrag gestalten wollen, oder allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Einkauf brauchen, wir haben die richtige Lösung parat. Dabei ist für uns das Luftsicherheitsgesetz keine Überraschung, und wir bewegen uns mit einem Vorfeldfahrzeug genauso sicher wie mit einem vertikalen Gepäckförderband.

Unternehmensrecht
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Richard Prechtel, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Sebastian König

Rechtsanwalt

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Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.

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