Der Kauf von Unternehmensanteilen (Share Deal) oder einzelnen Wirtschaftsgütern (Asset Deal) bedarf einer engen Koordination verschiedener Rechtsgebiete. Vor der Vertragsverhandlung müssen Risiken mithilfe einer Due Diligence (rechtliche Risikoprüfung des zu kaufenden Unternehmens) identifiziert werden. Identifizierte Risiken haben Auswirkungen sowohl auf die Preisverhandlung als auch den Inhalt des Kaufvertrages.
Unser Team besteht aus spezialisierten Rechtsanwälten der Bereiche Gesellschafts-, Arbeitsrecht, gewerblicher Rechts- und Datenschutz. Sie arbeiten interdisziplinär, um Ihren Kauf bzw. Verkauf optimal durchzuführen.
Neben der klassischen Make-or-Buy-Entscheidung („make“: ein Geschäftsfeld selbst aufbauen, „buy“: der Zukauf auf dem Markt) gibt es für Gesellschaften noch eine dritte Möglichkeit: den Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen. Man spricht dann von einem Joint Venture.
In unserer immer komplexer werdenden Wirtschaftswelt gibt es einige gute Gründe dafür, Unternehmen zu fusionieren. Z. B. für die Zusammenführung verschiedener Produktionsmittel, von Know-how oder Kapital. Allerdings bieten insbesondere die klassischen 50/50-Joint-Ventures nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Um Auseinandersetzungen auf Gesellschafter- bzw. Partner-Ebene zu verhindern, ist eine sorgfältige und an Ihr Vorhaben angepasste Vertragsgestaltung zwingend notwendig.
Unsere Experten für Gesellschaftsrecht beraten Sie bei Ihrer geplanten Unternehmensfusion und erstellen mit Ihnen individuelle Verträge.
Vertrauen und persönliche Empfindsamkeiten spielen auch in gemeinsamen wirtschaftlichen Unternehmungen eine wichtige Rolle. Kommt es zwischen den Gesellschafter:innen zu Streitigkeiten über die gemeinsame Unternehmenspolitik oder bricht das Vertrauen aus anderen Gründen, kann es zur Entzweiung kommen.
Die dann aufkommenden Fragen – z. B. „Wer geht?“, „Wer bleibt?“, „Wer bekommt was?“ – können zu langjährigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Derartige Uneinigkeiten müssen von Anfang an mit einer langfristigen Strategie begonnen und geführt werden.
Wir arbeiten diese mit Ihnen zusammen aus und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.
Eine gemeinsame Gesellschaft ist wie eine geschäftliche Ehe: Das Wirken beider Parteien kann lange ohne vertragliche Regelungen auskommen. Aber spätestens, wenn die Interessen auseinanderlaufen, zeigt sich der Wert eines „Ehevertrags“ – in Form eines Gesellschaftsvertrags.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben: Bei jeder Gesellschaftsform sind wir Ihnen behilflich, Ihre Interessen zu bedenken und im Vertrag zu formulieren. Egal ob es sich um eine Minder- oder Mehrheitsgesellschaft handelt, Sie an der Geschäftsführung beteiligt sind oder sich nur wirtschaftlich an der Gesellschaft beteiligen.
Unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht haben langjährige Erfahrungen mit derartigen Gestaltungen: Sie können sowohl den Regelungsbedarf als auch die Folgen unzureichender Vereinbarungen abschätzen.
Wir begleiten Ihre Transaktionen von Anfang bis Ende: von den ersten Überlegungen über die Due Diligence, die Vertragsdokumentation bis zum Closing – und darüber hinaus. Wir haben für Sie alles im Blick und organisieren den gesamten Prozess. Zudem managen wir internationale Transaktionen auch in englischer Sprache und ziehen bei Bedarf qualifizierte Kolleg:innen aus anderen Rechtsbereichen hinzu.
Als gewerbliche/r Käufer:in einer Immobilie benötigen Sie die Gewissheit, dass Ihr Investment gesichert ist. Es darf also nicht zu ungeplanten Kapitalausfällen oder Abflüssen kommen, z. B. durch fehlerhafte Mietverträge oder baurechtswidrige An- und Umbauten. Solche Risiken lassen sich bei einer Due Diligence der rechtlichen Verhältnisse prüfen und erkennen. Allerdings können sie auch bei der Preisfindung oder den Garantien und Freistellungsregelungen in der Vertragsgestaltung enttarnt werden. Aber nicht nur Käufer:innen, sondern auch Verkäufer:innen können sich vor möglichen Risiken schützen: Mithilfe einer entsprechenden Vendor Due Diligence kann ein strukturierter Verkaufsprozess vorbereitet werden. Diese Prüfung hilft Ihnen u. a. bei der Vorbereitung des Datenraumes oder beim Abstellen von Rechtsmängeln, bevor sie in die Kaufpreisfindung der Käufer:innen einfließen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Vertragsverhandlung und -gestaltung bei Immobilientransaktionen sowie der -finanzierung. Mit unserem notariellen Team stehen wir Ihnen auch bei dem Erwerb, der Teilung und dem nachfolgenden Abverkauf zur Seite. Hier beherrschen wir alle Formen, z. B.
Die Abkürzung „M&A“ steht für „Mergers & Acquisitions“.
M&A meint hier also insbesondere sämtliche Prozesse, die mit der Fusion oder Übernahme von Unternehmen in Zusammenhang stehen. Wir bieten Ihnen hier ein Full-Service-Paket an: Unsere Expert:innen beraten Sie beim Kauf, Verkauf und der Fusion von Unternehmen. Wir begleiten sowohl Ihre M&A-Transaktionen als auch eine Due Diligence (eingehende Prüfung des zu übertragenden Unternehmens). Ebenso stehen wir Ihnen für alle Fragen in Bezug auf eine Akquisitions- und/oder Unternehmensfinanzierung zur Verfügung. Auch im Nachgang dieser Prozesse unterstützend wir Sie gerne. Dabei haben wir stets nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick.
Gerade bei Unternehmensverkäufen sind viele verschiedene Punkte zu beachten. Für den gesamten Prozess benötigen Sie i. d. R. zwei Dienstleister: sowohl eine Kanzlei als auch eine M&A-Agentur. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie einen Ansprechpartner für beides. Damit haben Sie deutlich weniger Aufwand und gleichzeitig geringere Kosten. Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand:
Bei uns finden Sie Ihren Ansprechpartner für Transaktionen rund um das Thema Netzausbau – insbesondere für den Glasfaserbereich: Wir beraten und begleiten Telekommunikationsunternehmen und Banken beim Projekt und dessen Finanzierung. Egal ob Sie gesellschafts-, telekommunikations-, vergabe- oder bankrechtlichen Fragen haben; unsere Rechtsanwälte informieren und unterstützen Sie gerne.
Ob es um den Erwerb oder die Veräußerung von Geschäftsreiseflugzeugen geht: Wir beraten Privatpersonen, Family Offices, Banken und börsennotierte Gesellschaften. Unser Rundum-Service umfasst dabei u. a. die Finanzierungsberatung und Durchführung derartiger Transaktionen sowie die Verhandlung von Kreditverträgen. Zudem sind wir eng mit Flugzeugbrokern und Banken vernetzt. Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Fachbereich Luftfahrtbranche.
Wir betreuen Kreditnehmer:innen, Sponsor:innen und Banken bei der Strukturierung und Durchführung von Finanzierungen aller Art: vom Kick-off-Meeting bis zum Financial Close. Diesen Bereich verantwortet bei uns Dr. iur. Alexander Nefzger: Vor dem Eintritt in unsere Kanzlei hat er im Bereich Bank Finance bei zwei internationalen Großkanzleien gearbeitet. Anschließend war er als Syndikusanwalt bei einer großen deutschen Geschäftsbank tätig. Herr Dr. Nefzger verfügt damit über besondere Expertise im Bereich (internationaler) Konsortialfinanzierungen nach LMA-Standard.
Manchmal ist es notwendig, die Gesellschaftsstruktur eines Konzerns zu verändern. Das kann verschiedene Gründe haben:
Wir beraten Sie und helfen Ihnen bei der Neugestaltung Ihrer aktuellen Geschäftsprozesse. Dabei arbeiten unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht und Notare Hand in Hand mit Ihren Steuerberater:innen, mit denen sie sich auch über steuerliche Themen auf Augenhöhe austauschen können.
Wir beraten Start-Up-Unternehmen bei der Verhandlung von Beteiligungsvereinbarungen und Finanzierungszyklen: von der Seed-Phase bis zur Serie-A oder -B-Finanzierungsrunde. Aber auch bei alternativen Zahlungsmöglichkeiten können wir Sie unterstützen. Beispielsweise beim Mezzanine-Kapital, bei dem das Unternehmen Darlehen bei Investoren aufnimmt, statt klassischerweise einen Kredit bei einer Bank. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit Verhandlungen der lokalen Venture-Capital-Geber:innen, wie der NBank, und anderen Finanzierungsgeber:innen und Accelerator:innen. Dadurch ist es uns möglich, Ihre Beteiligung schnell zu Ihrem Vorteil abzuschließen.
Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Sofern Sie die Anschaffung des Flugzeugs über die Aufnahme eines Darlehens oder eines Leasings finanzieren, können wir Sie bei der Erwerbstransaktion optimal beraten: Hierunter fallen sowohl das Erstellen und Verhandeln eines für Ihre Zwecke passenden Finanzierungsvertrages, eventuelle Pfandrechte sowie sonstige Sicherheitenvereinbarungen.
Weiterhin koordinieren wir die Abläufe zwischen Ihnen als Käufer:in, Ihrer Bank, Verkäufer:innen und Operator:innen. Dabei stellen wir sicher, dass die Anforderungen des Kreditinstituts für die Kreditauszahlung erfüllt werden können, sodass der Kaufpreis bei der technischen Abnahme und Übergabe Ihres Business Jets fließen kann.
Unser Team hat bereits Flugzeugfinanzierungen im Wert von 5,6 Milliarden EUR beraten. Außerdem arbeiten wir mit dem erfahrenen und idealen Ansprechpartner in puncto Investitionsvorhaben zusammen: FM LeasingPartner GmbH.
Beim Kauf und Verkauf von Flugzeugen aus und in die Europäische Union können ggf. Einfuhrumsatzsteuern und Zölle anfallen. Bereits bei der Landung auf dem ersten Zollflughafen muss dies ordnungsgemäß deklariert werden. Andernfalls könnte bei der betrieblichen Nutzung zum einen Ihre Umsatzsteuererstattung gefährdet werden, zum anderen ist je nach Übergabeort das Anfallen weiterer Transaktionsabgaben möglich.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit dem Ex- und Import von Flugzeugen optimieren wir sowohl Ihre Transaktion als auch die Übergabe Ihres Business Jets.
Für die Verkehrszulassung Ihres Flugzeugs müssen Sie viele Unterlagen ausfüllen und einreichen. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Business Jet auf den Kanal-, Jungferninseln oder unter deutscher Flagge beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) in Braunschweig registrieren wollen – wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation sowie der Registrierung.
Häufig fehlt sowohl das nötige Know-how als auch das Personal, um ein Flugzeug nach den Vorschriften der EASA (European Union Aviation Safety Agency) und des LBAs (Luftfahrt Bundesamt) zu unterhalten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Maschine durch eine Person als luftfahrtrechtlichen Halter betreiben zu lassen, gehen damit vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Fragen einher. Sowohl bei deren Beantwortung als auch der Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir prüfen sowohl die rechtliche Zulässigkeit als auch die steuerlichen Folgen – abhängig von Ihrer avisierten Eigennutzung, Fremdvermietung zur Kostensenkung, dem Einsatz für den Werkverkehr im Konzern oder der gemeinsamen Nutzung mit anderen Miteigentümer:innen. Darunter fallen z. B. Themen wie Umsatzsteuerbefreiung, Mineralölsteuer oder Betriebskosten als absetzbare -ausgaben bei Zweckgesellschaften.
Darüber hinaus übernehmen wir für Sie sowohl die Vermittlung der optimalen Partner:innen als auch die Erstellung der notwendigen Vertragsdokumentationen. Beispielsweise bei der Nutzung eines fremden Air Operator Certificate (AOC) oder der Durchführung der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO).
Für viele Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Geschäftsflugzeugen sowie auch deren rechtliche Berater:innen, gehören weder der Kauf noch der Verkauf der Maschinen zum täglichen Geschäft. Die Gefahr ist groß, in einer unbekannten Materie die Fallstricke zu übersehen und zu stolpern. Wir kümmern uns deshalb um die saubere Abwicklung der Transaktion.
Unser Beratungsziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und zu vertreten. Das bedeutet mehr als nur die konkrete Planung und Dokumentation der Transaktion: Es müssen kreative Lösungen entwickelt und das Geschäft schnell zum Abschluss gebracht werden, ohne sich in möglichen Randproblemen zu verlieren. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg: von der Beratung zu technischen Fragen vor dem Kauf bis hin zu Steuerfragen und zur Verzollung.
Wir sind für Sie 24/7 im Einsatz, um Ihre Transaktion schnell abzuschließen. Mit über 150 durchgeführten Transaktionen verfügen wir bereits über einen hohen Erfahrungsschatz. Dank einer Gebührenobergrenze (Cap) und ständigen Kostenstandmitteilungen behalten Sie über Ihr Kostenvolumen bei uns stets den Überblick. Zudem arbeiten wir mit Deutschlands größtem herstellerunabhängigen Flugzeug-Makler zusammen: der BAS – Business Aviation Services.
Zur Haftungstrennung werden Flugzeuge häufig nicht in der eigenen operativen Gesellschaft betrieben, sondern in dementsprechenden Haltergesellschaften. Zusammen mit unseren Notaren können wir alle dafür notwendigen Leistungen aus einer Hand anbieten und Sie bei diesem Prozess betreuen: von der Gründung einer nationalen oder internationalen Zweckgesellschaft bis zur rechtlichen Verknüpfung mit den Flugzeughalter:innen.
Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Bei Schäden an Flugzeugen kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen kommen. Wenn ein Pilot beispielsweise Fehler bei der Flugvorbereitung macht, die zu einem Unfall führen, können Haftpflichtversicherungen den Piloten regresspflichtig machen oder Kaskoversicherungen die Leistung bei vermuteter grober Fahrlässigkeit verweigern. Solche Fälle erfordern oft eine gerichtliche Klärung, um zu bestimmen, ob Sicherheitsvorschriften verletzt wurden. Um seine Ansprüche gegen Versicherungen durchzusetzen, ist fundiertes Wissen im Luftrecht und Versicherungsrecht unerlässlich.
Das sogenannte Wet-Leasing oder ACMI-Leasing, also die Vercharterung von Flugzeugen mitsamt Besatzung, Wartung und Versicherung hat sich inzwischen zu einer wichtigen Nutzungsform entwickelt. Aufgrund eines wechselnden und oftmals kurzfristigen Kapazitätsbedarfs kommerzieller Fluggesellschaften und den zum Teil herrschenden Lieferengpässen seitens der Flugzeughersteller haben sich unterschiedliche Formen des Wet-Leases herausgebildet, um dem sehr individuellen Bedarf der jeweiligen Fluggesellschaften Rechnung zu tragen. Demgemäß entwickeln wir für Sie die hierzu passenden Verträge individuell und bedarfsgerecht, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Qualitätsstandards in Bezug auf Wartungszustand, Qualifikation der Besatzung sowie die finanzielle Absicherung durch Sicherheitsleistungen.
In den letzten Jahrzehnten ist der Leasingmarkt in Bezug auf Flugzeuge sehr stark gewachsen. Flugzeuge werden von großen Leasinganbietern in großen Stückzahlen kommerziellen Fluggesellschaften in verschiedenen Varianten zur Nutzung überlassen. Grundlage hierfür bilden zumeist sehr komplexe und umfangreiche Vertragswerke. Wir durchdringen diese Materie für Sie und sorgen für eine interessengerechte Lösung, u.a. im Hinblick auf die delivery und redelivery conditions, den Nutzungsumfang sowie Folgen bei eventuellen Verstößen gegen Vertragspflichten (default situations). Darüber hinaus koordinieren wir die Abwicklung und Umsetzung des Vertrages, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.
An der Schnittstelle vom Arbeitsrecht zum Luftrecht sind vertiefte Kenntnisse bei der Rechtsgebiete unabdingbar. Die Anreise zur Homebase ist aus Sicht des Arbeitszeitgesetz eine anderer, als es das FRMS vorsieht. Ob und wann Ihr Pilot(schein-)selbständig ist, oder ein Angestellter, ist ohne die Kenntnis der mannigfaltigen Rechtsprechung kaum zu sagen. Unser Arbeitsrechtsteam berät diverse gewerbliche Luftfahrtunternehmen und kann Ihnen bei diesen Fragenhelfen, ohne ins Straucheln zu geraten.
Die Wartung bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung eines sicheren Flugbetriebes. Wir beraten beim Abschluss von entsprechenden Rahmenverträgen für Base- und Line Maintenance und verhandeln Verträge bezüglich der Lieferung technischer Komponenten und Avionik.
Als Justiziar des GATE e.V. sind wir dicht dran an den wiederkehrenden Fragen, die Ihr Unternehmen betrifft. Dies ermöglicht uns eine schnelle, günstige und fundierte Beratung. Ob Sie als ausländischer Konzern rechtliche Fragen zu Ihrem Tochterunternehmen in Deutschland haben, einen Rahmenlieferungsvertrag gestalten wollen, oder allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Einkauf brauchen, wir haben die richtige Lösung parat. Dabei ist für uns das Luftsicherheitsgesetz keine Überraschung, und wir bewegen uns mit einem Vorfeldfahrzeug genauso sicher wie mit einem vertikalen Gepäckförderband.
Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.
Unsere Expert:innen beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bzw. den individuellen Möglichkeiten für Ihren Fall.
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.