Egal ob Sie selbst Händler:in, Käufer:in, Dienstleister:in oder Dienstleistungsnehmer:in sind: Sobald es zum Austausch von Waren und Serviceleistungen kommt, sind viele rechtliche Fallstricke zu beachten und Risiken bestmöglich einzudämmen. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Handels- und Dienstleistungserfahrung zur Seite, um sowohl die Durchsetzung Ihrer Rechte, aber auch die Einforderung von Pflichten optimal zu gewährleisten.
Es würde keiner Verträge bedürfen, wenn jede Vertragspartei sich an die vereinbarten Parameter halten würde. In der Realität kommt es jedoch – selbst bei langjährigen Kooperationen – oftmals zu Auseinandersetzungen. Was ist, wenn Partner:innen nicht pünktlich zahlen oder Sie nicht liefern können? Welche Rechte haben Sie, wenn die Ware defekt ist oder Sie mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden sind? Ist überhaupt ein bestimmter Leistungserfolg geschuldet? Wie können Sie den Vertrag kündigen?
All dies sind Punkte, über die man sich bereits am Anfang einer Kooperation Gedanken machen sollte. So kann sich jede Partei im Streitfall auf eine klare vereinbarte Vertragsregelung beziehen. Wir machen uns diese Gedanken gerne für Sie, klären über Risiken auf und erarbeiten Ihnen Verträge, die den rechtlich gesicherten Rahmen für erfolgreiche Zusammenarbeiten bilden. Dabei greifen wir nicht auf sogenannte Musterverträge zurück, sondern gestalten diese nach Ihren individuellen Bedürfnissen, um Streitigkeiten direkt im Vorhinein zu vermeiden.
Sie möchten eine Apotheke, einen pharmazeutischen Großhandel oder einen Herstellungsbetrieb gründen? Bei einer Auseinandersetzung mit der Aufsichtsbehörde oder der Apothekenkammer benötigen Sie Hilfe? Sie kaufen eine Haupt- oder Filialapotheke? Wie gehen Sie bei Streitigkeiten mit Wettbewerbsverbänden vor?
Apotheken versorgen die Bevölkerung mit Arzneimitteln. Dabei müssen sie sicherstellen, dass alle Prozesse ordnungsgemäß ablaufen. Die rechtlichen Herausforderungen an Apotheker:innen sind vielfältig und einem ständigen Wandel unterzogen. Der Gesetzgeber hat zudem eine Vielzahl von Vorschriften erlassen, welche Apotheker:innen Restriktionen bei ihrer Sortimentsgestaltung, den Werbemöglichkeiten und der Erlaubniserteilung auferlegen.
Unsere Rechtsanwält:innen für Apothekenrecht beraten Sie mit ihrer langjährigen Erfahrung gerne bei diesen Themen. Wir unterstützen Apotheker:innen in allen Rechtsfragen, die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängen.
Der Unterschied zwischen einem Lebensmittel und einem Kosmetikum scheint auf dem ersten Blick klar. Dies gilt jedoch nicht für die Fülle an Vorschriften auf deutscher und europäischer Ebene, hinter denen stets das Leitbild eines umfassenden Verbraucherschutzes steht. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen auf nationaler und internationaler Ebene schränken die Herstellungs-, Vermarktungs- und Warenverkehrsfreiheit ein.
Bereits durch eine Werbeaussage kann ein Lebens- oder kosmetisches Mittel plötzlich als Arzneimittel eingestuft werden. Durch einen falsch gewählten Produktnamen ist die Folge eines Verkaufsverbots möglich.
Unsere Tätigkeit in diesem Spezialgebiet beschränkt sich daher nicht nur auf die Disziplinen des Handels- und Vertriebs-, sondern vor allem auch auf das Wettbewerbsrecht: Wir helfen Ihnen, Ihre Haftung als Lebensmittelunternehmer:in zu minimieren und schützen Sie vor Abmahnungen wegen irreführender Werbung.
Vertriebsrecht bedeutet in erster Linie die Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Der typische Fall davon ist zwischen Unternehmer:in und Handelsvertreter:in oder Franchisegeber:in und -nehmer:in. Aber auch Vertragshändler:innen sind von diesem Rechtsgebiet betroffen. Unsere Experten fertigen Ihnen nicht nur die Verträge zur Absicherung Ihrer Vertriebsbeziehungen an, sondern helfen Ihnen auch bei Schwierigkeiten in laufenden Geschäftsbeziehungen und der Konzeption neuer Geschäftsmodelle weiter. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die spezifischen Vorschriften rund um die Absatzmittlung, sondern haben auch stets die Regelungen der weiteren Rechtsgebieten fest im Blick – insbesondere dem Wettbewerbs- und Kartellrecht.
Eine besondere Kernkompetenz ist hierbei unsere Fachexpertise im Handelsvertreterrecht. Wir gestalten Ihnen Vertragshändler- sowie Handelsvertreterverträge nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien über Provision, Abrechnung, Gebietsschutz, Buchauszug, die Beendigung des Vertragsverhältnisses und nachvertragliche Wettbewerbsverbote.
Auch der Bereich zum Schutz des geistigen Eigentums fällt in diese Rechtsgebiete. Diese Begrifflichkeit bezieht sich auf die Eigentumsrechte verschiedener Erschaffungen, die dem menschlichen Intellekt entsprungen sind, wie z. B. Erfindungen. Alles, was Ihre Mitarbeitenden während der Arbeit für Ihr Unternehmen also erfinden, kreieren oder entwickeln, ist das geistige Eigentum Ihres Betriebs. Da dies Ihr Kapital ist, sollten Sie es unbedingt schützen. Wir helfen Ihnen dabei, genau dies zu schützen.
Der Bereich des Transports- und Speditionsrechts beschäftigt sich mit speditionsüblichen logistischen Leistungen aller Verkehrsträger: von der Vertragserstellung für Transporte auf der Straße, zu Wasser, in der Luft oder auf den Schienen über Zollabwicklungen bis zum Schadenmanagement für Speditionen.
Als Dienstleister:in in der Logistikbranche haften Sie unter anderem für Fehler, die Sie nicht selbst begangen haben. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche gegen die eigenen Vertragspartner:innen in der Haftungskette durchsetzen.
Damit die teilweise extrem kurzen Fristen hinreichend gewahrt werden können, ist eine frühzeitige professionelle Betreuung hier unabdingbar. Wir übernehmen diese für Sie und beraten Sie gerne.
Was muss beim Straßen-, Eisenbahn-, See- und Lufttransport beachtet werden? Welche rechtlichen Handlungshilfen gibt es für die Abwicklung? Wie werden Schadensfälle gehandhabt? Welche Lieferbedingungen gibt es für Ein- und Verkäufe? Unsere Spezialist:innen beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema des nationalen und internationalen Transportrechts aller Verkehrsträger und unterstützen Sie bei sowohl bei der Gestaltung als auch Erstellung von Verträgen.
Die Sozialvorschriften bei der Beförderung von Frachtgut sind teilweise komplex, was die Einhaltung nicht ganz einfach macht. Bei Verstößen drohen schnell Bußgelder. Mit unserem erfahrenen Team können wir regelmäßig daraufhin wirken, derartige Verfahren einzustellen oder die Höhe der ausgesprochenen Strafgebühr für Sie maßgeblich zu reduzieren.
Für den Abschluss von Verträgen im Transportgewerbe, die über den Einzelabruf einer Leistung hinausgehen, müssen vorher verschiedenste Kompetenzen, Haftungsmaterialien und Vertragsgegenstände koordiniert werden. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Logistikbedingungen, Rahmen- oder Full-Service-Verträgen.
Beschädigte Lieferungen sind leider keine Seltenheit. Immer wieder kommt es vor, dass Ware beim Transport kaputt geht – egal wie gut Ihre Produkte ein- und verpackt wurden. Das ist nicht nur für Ihre Kunden, sondern auch für Sie ärgerlich. Aber wer haftet in solchen Fällen? Wer hat was zu tun? Diese Fragen beantworten wir Ihnen gern: Wir wickeln Ihre Transportschäden in der Haftungskette und gegenüber Ihrer eigenen oder gegnerischen Haftpflichtversicherung professionell ab.
Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Sofern Sie die Anschaffung des Flugzeugs über die Aufnahme eines Darlehens oder eines Leasings finanzieren, können wir Sie bei der Erwerbstransaktion optimal beraten: Hierunter fallen sowohl das Erstellen und Verhandeln eines für Ihre Zwecke passenden Finanzierungsvertrages, eventuelle Pfandrechte sowie sonstige Sicherheitenvereinbarungen.
Weiterhin koordinieren wir die Abläufe zwischen Ihnen als Käufer:in, Ihrer Bank, Verkäufer:innen und Operator:innen. Dabei stellen wir sicher, dass die Anforderungen des Kreditinstituts für die Kreditauszahlung erfüllt werden können, sodass der Kaufpreis bei der technischen Abnahme und Übergabe Ihres Business Jets fließen kann.
Unser Team hat bereits Flugzeugfinanzierungen im Wert von 5,6 Milliarden EUR beraten. Außerdem arbeiten wir mit dem erfahrenen und idealen Ansprechpartner in puncto Investitionsvorhaben zusammen: FM LeasingPartner GmbH.
Beim Kauf und Verkauf von Flugzeugen aus und in die Europäische Union können ggf. Einfuhrumsatzsteuern und Zölle anfallen. Bereits bei der Landung auf dem ersten Zollflughafen muss dies ordnungsgemäß deklariert werden. Andernfalls könnte bei der betrieblichen Nutzung zum einen Ihre Umsatzsteuererstattung gefährdet werden, zum anderen ist je nach Übergabeort das Anfallen weiterer Transaktionsabgaben möglich.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit dem Ex- und Import von Flugzeugen optimieren wir sowohl Ihre Transaktion als auch die Übergabe Ihres Business Jets.
Für die Verkehrszulassung Ihres Flugzeugs müssen Sie viele Unterlagen ausfüllen und einreichen. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Business Jet auf den Kanal-, Jungferninseln oder unter deutscher Flagge beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) in Braunschweig registrieren wollen – wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation sowie der Registrierung.
Häufig fehlt sowohl das nötige Know-how als auch das Personal, um ein Flugzeug nach den Vorschriften der EASA (European Union Aviation Safety Agency) und des LBAs (Luftfahrt Bundesamt) zu unterhalten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Maschine durch eine Person als luftfahrtrechtlichen Halter betreiben zu lassen, gehen damit vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Fragen einher. Sowohl bei deren Beantwortung als auch der Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir prüfen sowohl die rechtliche Zulässigkeit als auch die steuerlichen Folgen – abhängig von Ihrer avisierten Eigennutzung, Fremdvermietung zur Kostensenkung, dem Einsatz für den Werkverkehr im Konzern oder der gemeinsamen Nutzung mit anderen Miteigentümer:innen. Darunter fallen z. B. Themen wie Umsatzsteuerbefreiung, Mineralölsteuer oder Betriebskosten als absetzbare -ausgaben bei Zweckgesellschaften.
Darüber hinaus übernehmen wir für Sie sowohl die Vermittlung der optimalen Partner:innen als auch die Erstellung der notwendigen Vertragsdokumentationen. Beispielsweise bei der Nutzung eines fremden Air Operator Certificate (AOC) oder der Durchführung der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO).
Für viele Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Geschäftsflugzeugen sowie auch deren rechtliche Berater:innen, gehören weder der Kauf noch der Verkauf der Maschinen zum täglichen Geschäft. Die Gefahr ist groß, in einer unbekannten Materie die Fallstricke zu übersehen und zu stolpern. Wir kümmern uns deshalb um die saubere Abwicklung der Transaktion.
Unser Beratungsziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und zu vertreten. Das bedeutet mehr als nur die konkrete Planung und Dokumentation der Transaktion: Es müssen kreative Lösungen entwickelt und das Geschäft schnell zum Abschluss gebracht werden, ohne sich in möglichen Randproblemen zu verlieren. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg: von der Beratung zu technischen Fragen vor dem Kauf bis hin zu Steuerfragen und zur Verzollung.
Wir sind für Sie 24/7 im Einsatz, um Ihre Transaktion schnell abzuschließen. Mit über 150 durchgeführten Transaktionen verfügen wir bereits über einen hohen Erfahrungsschatz. Dank einer Gebührenobergrenze (Cap) und ständigen Kostenstandmitteilungen behalten Sie über Ihr Kostenvolumen bei uns stets den Überblick. Zudem arbeiten wir mit Deutschlands größtem herstellerunabhängigen Flugzeug-Makler zusammen: der BAS – Business Aviation Services.
Zur Haftungstrennung werden Flugzeuge häufig nicht in der eigenen operativen Gesellschaft betrieben, sondern in dementsprechenden Haltergesellschaften. Zusammen mit unseren Notaren können wir alle dafür notwendigen Leistungen aus einer Hand anbieten und Sie bei diesem Prozess betreuen: von der Gründung einer nationalen oder internationalen Zweckgesellschaft bis zur rechtlichen Verknüpfung mit den Flugzeughalter:innen.
Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Bei Schäden an Flugzeugen kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen kommen. Wenn ein Pilot beispielsweise Fehler bei der Flugvorbereitung macht, die zu einem Unfall führen, können Haftpflichtversicherungen den Piloten regresspflichtig machen oder Kaskoversicherungen die Leistung bei vermuteter grober Fahrlässigkeit verweigern. Solche Fälle erfordern oft eine gerichtliche Klärung, um zu bestimmen, ob Sicherheitsvorschriften verletzt wurden. Um seine Ansprüche gegen Versicherungen durchzusetzen, ist fundiertes Wissen im Luftrecht und Versicherungsrecht unerlässlich.
Das sogenannte Wet-Leasing oder ACMI-Leasing, also die Vercharterung von Flugzeugen mitsamt Besatzung, Wartung und Versicherung hat sich inzwischen zu einer wichtigen Nutzungsform entwickelt. Aufgrund eines wechselnden und oftmals kurzfristigen Kapazitätsbedarfs kommerzieller Fluggesellschaften und den zum Teil herrschenden Lieferengpässen seitens der Flugzeughersteller haben sich unterschiedliche Formen des Wet-Leases herausgebildet, um dem sehr individuellen Bedarf der jeweiligen Fluggesellschaften Rechnung zu tragen. Demgemäß entwickeln wir für Sie die hierzu passenden Verträge individuell und bedarfsgerecht, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Qualitätsstandards in Bezug auf Wartungszustand, Qualifikation der Besatzung sowie die finanzielle Absicherung durch Sicherheitsleistungen.
In den letzten Jahrzehnten ist der Leasingmarkt in Bezug auf Flugzeuge sehr stark gewachsen. Flugzeuge werden von großen Leasinganbietern in großen Stückzahlen kommerziellen Fluggesellschaften in verschiedenen Varianten zur Nutzung überlassen. Grundlage hierfür bilden zumeist sehr komplexe und umfangreiche Vertragswerke. Wir durchdringen diese Materie für Sie und sorgen für eine interessengerechte Lösung, u.a. im Hinblick auf die delivery und redelivery conditions, den Nutzungsumfang sowie Folgen bei eventuellen Verstößen gegen Vertragspflichten (default situations). Darüber hinaus koordinieren wir die Abwicklung und Umsetzung des Vertrages, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.
An der Schnittstelle vom Arbeitsrecht zum Luftrecht sind vertiefte Kenntnisse bei der Rechtsgebiete unabdingbar. Die Anreise zur Homebase ist aus Sicht des Arbeitszeitgesetz eine anderer, als es das FRMS vorsieht. Ob und wann Ihr Pilot(schein-)selbständig ist, oder ein Angestellter, ist ohne die Kenntnis der mannigfaltigen Rechtsprechung kaum zu sagen. Unser Arbeitsrechtsteam berät diverse gewerbliche Luftfahrtunternehmen und kann Ihnen bei diesen Fragenhelfen, ohne ins Straucheln zu geraten.
Die Wartung bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung eines sicheren Flugbetriebes. Wir beraten beim Abschluss von entsprechenden Rahmenverträgen für Base- und Line Maintenance und verhandeln Verträge bezüglich der Lieferung technischer Komponenten und Avionik.
Als Justiziar des GATE e.V. sind wir dicht dran an den wiederkehrenden Fragen, die Ihr Unternehmen betrifft. Dies ermöglicht uns eine schnelle, günstige und fundierte Beratung. Ob Sie als ausländischer Konzern rechtliche Fragen zu Ihrem Tochterunternehmen in Deutschland haben, einen Rahmenlieferungsvertrag gestalten wollen, oder allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Einkauf brauchen, wir haben die richtige Lösung parat. Dabei ist für uns das Luftsicherheitsgesetz keine Überraschung, und wir bewegen uns mit einem Vorfeldfahrzeug genauso sicher wie mit einem vertikalen Gepäckförderband.
Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.
Unsere Expert:innen beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bzw. den individuellen Möglichkeiten für Ihren Fall.
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.