Steuern und steuerrechtliche Fragen treten in allen wirtschaftlichen Bereichen auf – egal ob in einem Unternehmen oder einem Konzern. Die Steuergesetze werden dabei stetig reformiert: Eine Neuerung ist komplexer als die andere.
Aus diesem Grund legen viele Menschen das Steuerrecht in die Hände der eigenen Steuerberater:innen. Wenn es aber zu einem Steuerstrafverfahren kommt, ist das keine gute Idee mehr: Nicht nur weil der/die Steuerberater:in häufig am Vorgang beteiligt ist; vielmehr ist das Steuerstrafverfahren ein „echtes“ Strafverfahren, das einen sicheren Umgang mit dem Strafprozessrecht erfordert.
Unsere Steuerspezialisten verfügen über langjährige Erfahrung und exzellente fachübergreifende Kenntnisse auf sämtlichen Gebieten der Besteuerung. Ob Bußgeldverfahren, Besteuerungsverfahren oder Steuerstrafrechtverfahren: Wir wickeln Ihre Angelegenheit diskret und möglichst interventionsarm – also mit so wenig Maßnahmen wie möglich – ab.
Sobald die Prüfer:innen des Finanzamtes bei der Steuererklärung Fehler feststellen, liegt schnell der Verdacht auf Steuerhinterziehung vor. Dann kann es für Sie richtig heikel werden: Wer gegenüber den Finanzbehörden unvollständige oder unrichtige Angaben macht, um dadurch Steuern zu kürzen, macht sich strafbar – denn Steuerhinterziehung gilt als Straftatbestand.
Stehen Steuerpflichtige unter dem Verdacht, Steuern hinterzogen zu haben, drohen Ihnen Geld- oder Freiheitsstrafen. Je nach Höhe des Betrugs kann das Urteil auf bis zu 10 Jahre Gefängnisstrafe hinauslaufen. Wenn Sie sich in so einer Situation befinden, benötigen Sie schnellstmöglich professionelle Unterstützung von spezialisierten Rechtsanwält:innen für Steuerstrafrecht.
Unser Team aus erfahrenen und kompetenten Steuerspezialisten steht Ihnen zur Verfügung: Wir beraten, begleiten und verteidigen Sie effektiv, um Ihre Gerichtsabläufe optimal zu gestalten und für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Wenden Sie sich frühzeitig an uns und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin. Wir helfen Ihnen!
Wo und wie werden eigentlich Lacke und Farben ordnungsgemäß entsorgt? Legt Ihnen eine Behörde bei Ihrer Baugenehmigung Steine in den Weg? Auf dem Nachbargrundstück soll gebaut werden und Sie glauben, Sie können nichts dagegen tun?
Wenn eine Behörde eine Entscheidung zu Ihrem Nachteil getroffen hat, müssen Sie das nicht einfach so hinnehmen. Gehen Sie dagegen an und legen Sie Widerspruch ein. Behörden sind Fachrechtsabteilungen. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass Sie mit ihnen auf Augenhöhe kommunizieren. Das geht am besten mit einer/m erfahrenen Anwält:in.
Wir sind Ihre Ansprechpartner. Lassen Sie sich frühzeitig von unseren Rechtsanwälten für Verwaltungsrecht beraten. Alles, was der Staat regelt, ist ans Verwaltungsrecht gekoppelt: Darunter fallen z. B. alle umweltrechtlichen Probleme wie Lärmschutz, Wasserschutz, Bodenschutz und Abfallrecht. Aber auch sämtliche Bereiche des öffentlichen Baurechts und Wirtschaftsrechts.
Unsere Experten helfen Ihnen gerne: Wir beurteilen Ihre rechtlichen Fragen, prüfen Ihre Fristen, übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und vertreten Sie kompetent in Gerichtsverfahren.
Nicht jeder Bauantrag geht komplikationsfrei durch. Das kann an den wenigen, aber komplizierten rechtlichen Weichenstellungen liegen. In den Baubehörden sind die Sachbearbeiter:innen oftmals diplomierte Architekten. Dadurch passiert es häufig, dass das Hauptaugenmerk eher auf technischen Fragen liegt. Ihre rechtlichen Spielräume können deshalb zu kurz kommen.
Wir helfen Ihnen: Unsere Rechtsanwält:innen sind spezialisiert auf Probleme aus den Bereichen Baugenehmigungen, Baunachbarrecht und Grundstücksrecht. Wir erstellen Ihnen rechtliche Machbarkeitsstudien, kommunizieren für Sie mit den zuständigen Behörden und vertreten Ihr Anliegen – außergerichtlich sowie gerichtlich.
Damit Sie bei Ihrem Vorhaben als Auftraggeber:in gute und fundierte Entscheidungen treffen können, hilft ein Gutachten. Es fasst den aktuellen Zustand, beispielsweise den eines Gebäudes oder Grundstücks, zusammen und beurteilt ihn.
Wir erstellen Ihnen individuelle, qualitativ hochwertige und überzeugende Sachverständigengutachten auf Basis der geltenden Rechtspraxis. Somit sind Sie bei allen rechtlichen Fragen bestens informiert und abgesichert. So eine Machbarkeitsstudie dient nicht nur Ihnen, sondern kann auch zur Vermeidung oder Beilegung von Streitigkeiten beitragen.
Dabei hängen Art und Umfang des Gutachtens von Ihrer individuellen Situation ab. Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten für Verwaltungsrecht beraten und gehen Sie mit uns auf Nummer sicher.
Ob Sie eine Baugenehmigung bekommen oder nicht, hängt im Wesentlichen von Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts ab. In vielen Fällen können mitwirkende Architekt:innen einfache Rechtsfragen selbst abklären: Was kostet eine Baugenehmigung? Welche Voraussetzungen müssen dafür getroffen werden? Wie lange ist eine solche Genehmigung gültig bzw. wann läuft sie ab?
Häufig steckt der Teufel allerdings im Detail. Bei Streitfragen im Bauplanungsrecht lohnt es sich für Sie, eine/n Rechtsanwält:in mit Expertise im Verwaltungsrecht einzuschalten: Andernfalls kann es passieren, dass nicht alle Ihre rechtlichen Ansprüche berücksichtigt werden. Außerdem leidet zudem oft die Kommunikation zwischen Baubehörde und Antragsteller:in, denn nicht selten fällt Architekt:innen der Abstand zum eigenen Planentwurf schwer. Auch das kann Ihnen unter Umständen zum Nachteil werden.
Unsere Spezialisten helfen Ihnen und bringen Sie Ihrem (Bau-)Vorhaben der Wirklichkeit näher: Wir vertreten Ihre Interessen und moderieren die Kommunikation zwischen allen Beteiligten.
Die Bauaufsicht erteilt Ihnen ein Nutzungsverbot, eine Rückbau- oder Abrissordnung? Hier brauchen Sie einen schnellen Überblick über Ihre Rechte!
Oftmals herrscht nämlich Unklarheit über den genauen Genehmigungszustand. Nur Rechtsanwält:innen können hierbei kompetent helfen: Sie verschaffen Ihnen Einsicht in die nötigen Akten, entwickeln für Sie Abwehrstrategien und verkürzen den gesamten Prozess um wertvolle Zeit.
Unsere Experten für Verwaltungsrecht stehen Ihnen dafür zur Verfügung. Wir kümmern uns außerdem darum, dass Sie Ihre Baugenehmigung erhalten, veranlassen die Gestaltung oder den Abriss von Gebäuden und erstellen oder fechten Nutzungsuntersagungen an.
Jeder Bereich der Wirtschaft wird durch die ihr zugeordnete Aufsichtsbehörde überwacht. Unternehmer:innen machen mit ihr dann eine unliebsame Bekanntschaft, wenn ein Verstoß festgestellt wird. In einem solchen Verfahren können Sie auf unsere umfassende Expertise in Straf- und Bußgeldverfahren zurückgreifen und Unheil von Ihrem Unternehmen abwenden.
Die Abläufe und Entscheidungswege der öffentlichen Verwaltung sind unserem Expertenteam bestens bekannt. Ob bei Genehmigungsverfahren, behördlichen Anordnungen oder Beanstandungen sowie beim Zugriff zu Verwaltungsinformationen: Unsere Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht beraten und vertreten Ihr Unternehmen und Ihre Interessen gern.
Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Innovationsmanager nach ISO 56002
Sofern Sie die Anschaffung des Flugzeugs über die Aufnahme eines Darlehens oder eines Leasings finanzieren, können wir Sie bei der Erwerbstransaktion optimal beraten: Hierunter fallen sowohl das Erstellen und Verhandeln eines für Ihre Zwecke passenden Finanzierungsvertrages, eventuelle Pfandrechte sowie sonstige Sicherheitenvereinbarungen.
Weiterhin koordinieren wir die Abläufe zwischen Ihnen als Käufer:in, Ihrer Bank, Verkäufer:innen und Operator:innen. Dabei stellen wir sicher, dass die Anforderungen des Kreditinstituts für die Kreditauszahlung erfüllt werden können, sodass der Kaufpreis bei der technischen Abnahme und Übergabe Ihres Business Jets fließen kann.
Unser Team hat bereits Flugzeugfinanzierungen im Wert von 5,6 Milliarden EUR beraten. Außerdem arbeiten wir mit dem erfahrenen und idealen Ansprechpartner in puncto Investitionsvorhaben zusammen: FM LeasingPartner GmbH.
Beim Kauf und Verkauf von Flugzeugen aus und in die Europäische Union können ggf. Einfuhrumsatzsteuern und Zölle anfallen. Bereits bei der Landung auf dem ersten Zollflughafen muss dies ordnungsgemäß deklariert werden. Andernfalls könnte bei der betrieblichen Nutzung zum einen Ihre Umsatzsteuererstattung gefährdet werden, zum anderen ist je nach Übergabeort das Anfallen weiterer Transaktionsabgaben möglich.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit dem Ex- und Import von Flugzeugen optimieren wir sowohl Ihre Transaktion als auch die Übergabe Ihres Business Jets.
Für die Verkehrszulassung Ihres Flugzeugs müssen Sie viele Unterlagen ausfüllen und einreichen. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Business Jet auf den Kanal-, Jungferninseln oder unter deutscher Flagge beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) in Braunschweig registrieren wollen – wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation sowie der Registrierung.
Häufig fehlt sowohl das nötige Know-how als auch das Personal, um ein Flugzeug nach den Vorschriften der EASA (European Union Aviation Safety Agency) und des LBAs (Luftfahrt Bundesamt) zu unterhalten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre Maschine durch eine Person als luftfahrtrechtlichen Halter betreiben zu lassen, gehen damit vielfältige rechtliche und wirtschaftliche Fragen einher. Sowohl bei deren Beantwortung als auch der Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen zur Seite.
Wir prüfen sowohl die rechtliche Zulässigkeit als auch die steuerlichen Folgen – abhängig von Ihrer avisierten Eigennutzung, Fremdvermietung zur Kostensenkung, dem Einsatz für den Werkverkehr im Konzern oder der gemeinsamen Nutzung mit anderen Miteigentümer:innen. Darunter fallen z. B. Themen wie Umsatzsteuerbefreiung, Mineralölsteuer oder Betriebskosten als absetzbare -ausgaben bei Zweckgesellschaften.
Darüber hinaus übernehmen wir für Sie sowohl die Vermittlung der optimalen Partner:innen als auch die Erstellung der notwendigen Vertragsdokumentationen. Beispielsweise bei der Nutzung eines fremden Air Operator Certificate (AOC) oder der Durchführung der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO).
Für viele Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Geschäftsflugzeugen sowie auch deren rechtliche Berater:innen, gehören weder der Kauf noch der Verkauf der Maschinen zum täglichen Geschäft. Die Gefahr ist groß, in einer unbekannten Materie die Fallstricke zu übersehen und zu stolpern. Wir kümmern uns deshalb um die saubere Abwicklung der Transaktion.
Unser Beratungsziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und zu vertreten. Das bedeutet mehr als nur die konkrete Planung und Dokumentation der Transaktion: Es müssen kreative Lösungen entwickelt und das Geschäft schnell zum Abschluss gebracht werden, ohne sich in möglichen Randproblemen zu verlieren. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg: von der Beratung zu technischen Fragen vor dem Kauf bis hin zu Steuerfragen und zur Verzollung.
Wir sind für Sie 24/7 im Einsatz, um Ihre Transaktion schnell abzuschließen. Mit über 150 durchgeführten Transaktionen verfügen wir bereits über einen hohen Erfahrungsschatz. Dank einer Gebührenobergrenze (Cap) und ständigen Kostenstandmitteilungen behalten Sie über Ihr Kostenvolumen bei uns stets den Überblick. Zudem arbeiten wir mit Deutschlands größtem herstellerunabhängigen Flugzeug-Makler zusammen: der BAS – Business Aviation Services.
Zur Haftungstrennung werden Flugzeuge häufig nicht in der eigenen operativen Gesellschaft betrieben, sondern in dementsprechenden Haltergesellschaften. Zusammen mit unseren Notaren können wir alle dafür notwendigen Leistungen aus einer Hand anbieten und Sie bei diesem Prozess betreuen: von der Gründung einer nationalen oder internationalen Zweckgesellschaft bis zur rechtlichen Verknüpfung mit den Flugzeughalter:innen.
Partner, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Bei Schäden an Flugzeugen kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen kommen. Wenn ein Pilot beispielsweise Fehler bei der Flugvorbereitung macht, die zu einem Unfall führen, können Haftpflichtversicherungen den Piloten regresspflichtig machen oder Kaskoversicherungen die Leistung bei vermuteter grober Fahrlässigkeit verweigern. Solche Fälle erfordern oft eine gerichtliche Klärung, um zu bestimmen, ob Sicherheitsvorschriften verletzt wurden. Um seine Ansprüche gegen Versicherungen durchzusetzen, ist fundiertes Wissen im Luftrecht und Versicherungsrecht unerlässlich.
Das sogenannte Wet-Leasing oder ACMI-Leasing, also die Vercharterung von Flugzeugen mitsamt Besatzung, Wartung und Versicherung hat sich inzwischen zu einer wichtigen Nutzungsform entwickelt. Aufgrund eines wechselnden und oftmals kurzfristigen Kapazitätsbedarfs kommerzieller Fluggesellschaften und den zum Teil herrschenden Lieferengpässen seitens der Flugzeughersteller haben sich unterschiedliche Formen des Wet-Leases herausgebildet, um dem sehr individuellen Bedarf der jeweiligen Fluggesellschaften Rechnung zu tragen. Demgemäß entwickeln wir für Sie die hierzu passenden Verträge individuell und bedarfsgerecht, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Qualitätsstandards in Bezug auf Wartungszustand, Qualifikation der Besatzung sowie die finanzielle Absicherung durch Sicherheitsleistungen.
In den letzten Jahrzehnten ist der Leasingmarkt in Bezug auf Flugzeuge sehr stark gewachsen. Flugzeuge werden von großen Leasinganbietern in großen Stückzahlen kommerziellen Fluggesellschaften in verschiedenen Varianten zur Nutzung überlassen. Grundlage hierfür bilden zumeist sehr komplexe und umfangreiche Vertragswerke. Wir durchdringen diese Materie für Sie und sorgen für eine interessengerechte Lösung, u.a. im Hinblick auf die delivery und redelivery conditions, den Nutzungsumfang sowie Folgen bei eventuellen Verstößen gegen Vertragspflichten (default situations). Darüber hinaus koordinieren wir die Abwicklung und Umsetzung des Vertrages, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen.
An der Schnittstelle vom Arbeitsrecht zum Luftrecht sind vertiefte Kenntnisse bei der Rechtsgebiete unabdingbar. Die Anreise zur Homebase ist aus Sicht des Arbeitszeitgesetz eine anderer, als es das FRMS vorsieht. Ob und wann Ihr Pilot(schein-)selbständig ist, oder ein Angestellter, ist ohne die Kenntnis der mannigfaltigen Rechtsprechung kaum zu sagen. Unser Arbeitsrechtsteam berät diverse gewerbliche Luftfahrtunternehmen und kann Ihnen bei diesen Fragenhelfen, ohne ins Straucheln zu geraten.
Die Wartung bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung eines sicheren Flugbetriebes. Wir beraten beim Abschluss von entsprechenden Rahmenverträgen für Base- und Line Maintenance und verhandeln Verträge bezüglich der Lieferung technischer Komponenten und Avionik.
Als Justiziar des GATE e.V. sind wir dicht dran an den wiederkehrenden Fragen, die Ihr Unternehmen betrifft. Dies ermöglicht uns eine schnelle, günstige und fundierte Beratung. Ob Sie als ausländischer Konzern rechtliche Fragen zu Ihrem Tochterunternehmen in Deutschland haben, einen Rahmenlieferungsvertrag gestalten wollen, oder allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Einkauf brauchen, wir haben die richtige Lösung parat. Dabei ist für uns das Luftsicherheitsgesetz keine Überraschung, und wir bewegen uns mit einem Vorfeldfahrzeug genauso sicher wie mit einem vertikalen Gepäckförderband.
Sie schildern uns Ihre Situation, wir sichten Ihre Dokumente. Wir geben Ihnen so bald wie möglich eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall ab.
Unsere Expert:innen beraten Sie zu Ihren Erfolgschancen bzw. den individuellen Möglichkeiten für Ihren Fall.
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, bis Ihr Anliegen erfolgreich umgesetzt wird.